Osteopathie Remscheid
„Gesundheit zu finden ist Aufgabe des Therapeuten. Krankheit kann jeder finden“. A.T.Still

Kosten und Erstattung der Osteopathie und Naturheilkunde

Die  Abrechnung erfolgt  privat nach der Heilpraktiker Gebührenordnung – GeBüH Osteopathie – Erstattung der Kosten durch gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)

Die Osteopathie durch die Techniker Kasse (TK), den meisten Betriebskrankenkassen  ,HEK,  AOK +, AOK Nord, IKK und weiteren gesetzlichen Krankenkassen anteilig erstattungsfähig.

Ein  privates Rezept, oder Überweisung Ihres Arzt Osteopathieist zur Erstattung durch die gesetzlichen Kassen meist notwendig. Eine vollständige Liste und Bedingungen der beteiligten Versicherungen finden Sie hier:  http://www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste

Kosten

- Ersttermin   90 Euro

- 45 Minuten 70 Euro

- 30 Minuten 60 Euro


Osteopathie / Naturheilkunde – Erstattung privater Versicherungen

Alle privaten Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen tragen die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker ganz oder teilweise, sofern die Leistung vertraglich mitversichert ist.  Um sicher zu sein, ob Ihre private Krankenkasse die Therapiekosten der Naturheilkunde erstattet, sollten Sie vorab Ihren Vertrag prüfen.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Richtlinien der GeBüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) gemäß der tatsächlich erbrachten therapeutischen Leistung.

Sollte ihre Krankenkasse, oder andere Leistungsträger die Behandlungskosten nicht, oder nur teilweise erstatten, ist es Ihnen überlassen zu entscheiden, ob Sie selbst einen Beitrag zu Ihrer Gesundheit leisten können.

 
 
 
 
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